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ERV Seminar- und Reiseversicherung
Ihre Seminarversicherung, auch in Kombination mit einer Reiseversicherung. 


Um welchen Vertragstyp handelt es sich bei der Seminar-Versicherung?

Die Seminar-Versicherung ist ein Versicherungspaket für jeweils ein Seminar oder eine Seminarreise. Bei Seminarreisen können Sie zusätzlich gebuchte Reiseleistungen wie z.B. Hin- und Rückreise oder Unterkunft mitversichern, sofern diese innerhalb des Zeitraums von maximal 48 Stunden vor Seminarbeginn bis maximal 48 Stunden nach Seminarende liegen. 
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Bitte beachten Sie: 
Als Seminar werden Fort- und Weiterbildungsangebote bezeichnet, die in Form einer ein- oder mehrtägigen Veranstaltung abgehalten werden. Besteht das Seminar aus mehreren zeitlich auseinander liegenden Blöcken, müssen Sie die Seminarversicherung für jeden Block einzeln abschließen. Versichert wird der Seminar(reise)preis pro Seminarblock; liegt nur ein Gesamtpreis für das Seminar vor, ist dieser durch die Anzahl der Seminarblöcke zu teilen.
 
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Welchen Umfang hat der Versicherungsschutz?
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die am häufigsten in Anspruch genommenen Versicherungsleistungen.
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• Seminarrücktritts-Versicherung: Abgesichert sind Ihre vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn Sie z.B. wegen unerwarteter schwerer Erkrankung Ihr Seminar bzw. Ihre Seminarreise stornieren müssen. Der Selbstbehalt beträgt je Versicherungsfall 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens € 25,- pro Person.
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• Seminarabbruch-Versicherung: Versichert sind Ihre zusätzlichen Rückreisekosten und die nicht in Anspruch genommenen Seminar- und Reiseleistungen, wenn Sie Ihr Seminar bzw. Ihre Seminarreise z.B. wegen schwerer Unfallverletzung oder Tod eines Angehörigen zu Hause vorzeitig abbrechen müssen. Der Selbstbehalt beträgt je Versicherungsfall 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens € 25,- pro Person.
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• Verspätungs-Schutz: Versäumen Sie wegen der Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels z.B. Ihren Flug und brauchen deshalb ein neues Flugticket, erstatten wir Ihnen diese Mehrkosten bis zu € 1.500,-. Der Selbstbehalt beträgt bei Erstattung der Mehrkosten infolge von Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens € 25,- pro Person.
 
Was ist bei der Prämienzahlung zu beachten?
Die Prämie für Ihren Versicherungsschutz können Sie Ihrem Angebot entnehmen. Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihren Schadensfall nur regulieren können, wenn Sie mit der Prämienzahlung nicht in Verzug sind. 
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Welche Ausschlüsse vom Versicherungsschutz bestehen?
Damit die Prämie nicht unangemessen hoch ist, müssen wir einige Fälle vom Versicherungsschutz ausschließen. In der Seminarrücktritts- und in der Seminarabbruch Versicherung besteht z.B. kein Versicherungsschutz für chronische psychische Erkrankungen, selbst wenn diese nur schubweise auftreten, oder wenn Sie aus Angst vor Terroranschlägen Ihr Seminar bzw. Ihre Seminarreise nicht antreten bzw. abbrechen möchten. 
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Welche Pflichten müssen Sie bei Eintritt des Versicherungsfalles beachten?
Die wesentlichen Pflichten, die Sie nach Eintritt des Versicherungsfalles berücksichtigen müssen, haben wir im Folgenden für Sie aufgeführt:
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In der Seminarrücktritts-Versicherung ist das Seminar bzw. die Seminarreise unverzüglich zu stornieren. Sind Sie z.B. unerwartet schwer erkrankt und tritt die erhoffte Besserung nach Eintritt der Erkrankung nicht ein, werden die höheren Stornokosten in der Regel nicht ersetzt. Wollen Sie Ihr Seminar bzw. Ihre Seminarreise im Krankheitsfall nicht stornieren, steht Ihnen unser medizinischer Beratungsservice gerne zur Verfügung. 
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• In der Seminarabbruch-Versicherung ist wie in der Seminarrücktritts-Versicherung bei schwerer Erkrankung oder Unfallverletzung ein ärztliches Attest einzureichen.
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• Im Verspätungs-Schutz ist bei Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels eine Bestätigung des Beförderungsmittels einzureichen. Verletzen Sie Ihre Pflichten vorsätzlich, sind wir von unserer Leistungspflicht frei. Im Falle einer grob fahrlässigen Verletzung Ihrer Pflichten können wir unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis kürzen.

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Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt in der Seminarrücktritts-Versicherung mit Abschluss des Versicherungsvertrages und endet mit dem Antritt des Seminars bzw. der Seminarrreise, bei mehreren Bausteinen mit Antritt des ersten Bausteins. Risiken während des Seminars bzw. der Seminarreise sind nicht abgesichert! In den anderen Versicherungssparten beginnt der Versicherungsschutz mit dem Antritt des Seminars bzw. der Seminarreise und endet mit Beendigung des versicherten Seminars bzw. der versicherten Seminarreise.
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Wie lange läuft Ihr Vertrag und wie können Sie ihn beenden?
Die Laufzeit Ihres Vertrages ist abhängig vom gewählten Tarif und endet spätestens mit Beendigung des versicherten Seminars bzw. der versicherten Seminarreise. 

Informationen zur Online-Buchung können Sie vorab hier einsehen .

Hier gehts zur Onlinebuchung:
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